Es könnte eine Chance sein und das Personalproblem in der Branche entschärfen: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zielt darauf ab, qualifizierte Fachkräfte schneller und mit weniger bürokratischem Aufwand nach Deutschland zu bringen. Klingt erstmal gut. Welche Regelungen dieses Gesetz mit sich bringt und was das für dich und deinen Betrieb bedeuten könnte, erfährst du hier.
Der Hintergrund
Angesichts von fast 2 Millionen offenen Stellen im Jahr 2022 ist die Bundesregierung bestrebt, sowohl das inländische Potenzial zu stärken als auch qualifizierte Einwanderung zu fördern. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein zentraler Bestandteil dieser Strategie und soll einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Modernisierung Deutschlands markieren.
Vorteile für die Branche
Das Gesetz ermöglicht es jetzt Arbeitgebenden in der Hospitality-Branche, auf einen internationalen Talentpool zuzugreifen und erleichtert die Einstellung qualifizierter Arbeitskräfte. Durch die Senkung der Verdienstgrenze für die Blaue Karte und die Einführung einer Chancenkarte basierend auf einem Punktesystem wird die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte deutlich vereinfacht.
Herausforderungen
Während das Gesetz neue Möglichkeiten eröffnet, gilt es auch, Herausforderungen wie Integrationsprozesse und interkulturelle Schulungen zu bewältigen. Arbeitgebende müssen sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen und effektive Strategien für die Rekrutierung und Integration internationaler Fachkräfte entwickeln.
Das solltest du tun
Informiere dich gründlich über die spezifischen Anforderungen und Verfahren im Rahmen des neuen Gesetzes.
Bereite dich auf die Integration vor: Entwickle Programme zur Einarbeitung und Integration, die kulturelle Unterschiede berücksichtigen.
Nutze die Chancenkarte: Informiere dich über das Punktesystem der Chancenkarte, um gezielt Fachkräfte mit den gewünschten Qualifikationen und Sprachkenntnissen anzusprechen.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
- Jede(r) mit einem Abschluss kann jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
- Zwei Jahre Berufserfahrung und ein staatlich anerkannter Berufsabschluss im Heimatland reichen für die Einwanderung aus, wobei der Abschluss nicht in Deutschland anerkannt sein muss.
- Einführung einer Chancenkarte für die Arbeitssuche basierend auf einem Punktesystem, das Kriterien wie Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Familienstand berücksichtigt.
- Ausweitung der Berufserfahrenen-Regelung auf alle Berufe und Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Pflegehilfskräfte aus Drittstaaten