Mit digitalen Angeboten wirklich alle erreichen – das ist nicht länger ein Bonus, sondern bald gesetzlich vorgeschrieben. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni in Kraft tritt, stellt dieses Jahr neue Anforderungen an die Gestaltung von Websites und Online-Services. Auch für Hotels und Gastronomien ist das relevant, denn ihre digitalen Dienste wie Online-Reservierungen oder Buchungsportale fallen unter die Kategorie „elektronische Dienstleistungen“ und sind damit unmittelbar betroffen.
Warum Barrierefreiheit im Netz wichtig ist
Barrierefreiheit ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, digitale Angebote zu nutzen. Rund 10 Prozent der Bevölkerung sind darauf angewiesen, für alle weiteren User kann sie hilfreich sein und den Komfort erhöhen. Studien zeigen außerdem: Suchmaschinen bevorzugen barrierefreie Websites, was dein Ranking verbessern und mehr Gäste auf deine Seite bringen kann.
Das BFSG verpflichtet Unternehmen dazu, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – darunter Websites, Buchungsplattformen und Apps. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind ausgenommen. Für viele Betriebe der Hospitality-Branche ist Barrierefreiheit also ein Muss.
Auch das Gastgewerbe ist betroffen
Per Gesetz fallen „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ unter die Barrierefreiheitspflicht. Das umfasst etwa:
- Online-Reservierungen und Buchungen: Hotelgäste und Restaurantbesucher buchen Zimmer oder Tische immer häufiger online.
- E-Commerce-Angebote: Gastronomische Betriebe, die über ihre Websites Speisen verkaufen oder Lieferdienste anbieten, erbringen ebenfalls elektronische Dienstleistungen.
- Interaktive Anwendungen: Von Eventbuchungen bis hin zu personalisierten Angeboten sind viele digitale Services essenzieller Bestandteil der Kundeninteraktion.
Die Besonderheit: Selbst wenn Speisen und Getränke oder Beherbergung an sich nicht ausdrücklich im Gesetz genannt sind, führt die digitale Abwicklung dieser Dienstleistungen dazu, dass sie unter die Anforderungen des BFSG fallen.
Was du konkret beachten solltest für eine barrierefreie Website
- Klare Navigation und Benutzerfreundlichkeit:
Deine Website sollte übersichtlich strukturiert sein, sodass Nutzer schnell finden, was sie suchen. Menüs und Links müssen logisch angeordnet und leicht zugänglich sein – auch für Screenreader. - Textalternativen und Audiodeskriptionen:
Bilder und Videos sollten mit alternativen Texten versehen werden, damit auch Sehbehinderte die Inhalte verstehen können. Audioinhalte brauchen schriftliche Transkripte. - Kontraste und Schriftgrößen:
Farbkontraste müssen ausreichend stark sein, um Text gut lesbar zu machen. Nutzer sollten außerdem die Möglichkeit haben, Schriftgrößen individuell anzupassen. - Technische Anforderungen:
Funktionen wie Login, Bezahlung und Bestellungen müssen robust und für alle nutzbar sein – etwa mit alternativen Bedienmöglichkeiten für Menschen mit motorischen Einschränkungen. - Barrierefreiheit testen:
Nutze zum Beispiel Tools wie WAVE, um die Barrierefreiheit deiner Website zu prüfen. Ein Austausch mit IT-Dienstleistern hilft dir außerdem, die Qualität deines Online-Auftrittes zu analysieren und Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben.
Jetzt starten, um rechtzeitig vorbereitet zu sein
Auch wenn es zunächst aufwendig erscheint, bietet die Umstellung viele Vorteile: Durch barrierefreie Anpassungen erreichst du eine breitere Zielgruppe, steigerst die Nutzerfreundlichkeit und sicherst deine Website für die Zukunft ab. Ein früher Start verschafft dir Planungssicherheit und du zeigst deinen Gästen, dass dein Betrieb auf Innovation und Inklusion setzt.