Covid-19 bremst Handel wie Wirtschaft aus. Stark betroffen sind nicht zuletzt die Hotellerie und die Gastro-Szene. Betten bleiben leer, Tische bleiben frei – doch wer bleibt auf den Kosten sitzen?
Zweifelsohne, die Lage wird täglich ernster – das Coronavirus beherrscht weltweit die Medien und die Gedanken vieler Menschen. Im Hintergrund tüfteln Experten an ersten Medikamenten gegen das Virus, um die Ausbreitung einzudämmen. Doch vorerst hat uns die Krise fest im Griff – und Hoteliers und Gastronomen müssen aufgrund des Virus starke Umsatzdellen verkraften.
Handelsmessen werden abgesagt oder verschoben, wie zuletzt die Internorga in Hamburg. In vielen Häusern bleiben die schon vor Monaten vermieteten Betten frei. Und das an Messetagen übliche hektische Treiben in Cafés, Bistros und Restaurants fällt mangels Gästen ebenfalls aus.
Betroffen sind aber auch Häuser abseits der Messemetropolen. Geschäftsleute, die sich in Hotels zu Tagungen, Seminaren oder Konferenzen treffen? So sollte es eigentlich in diesen Tagen in vielen Städten quer durch die Republik sein. Doch das Coranavirus hat solche (und andere) Pläne durchkreuzt. Privatleute sind aktuell ebenfalls eher zurückhaltend in Sachen Hotelübernachtungen und Essengehen. Und nun?
Hotelstornos
Als Hotelier kannst Du darauf bestehen, dass der Gast die vereinbarten Übernachtungskosten (abzüglich der ersparten Aufwendungen) zahlt. Denn ob eine Messe oder ein Kongress stattfindet oder nicht, ist das Risiko des Gastes, nicht Deins. Also: Der Gast muss zahlen, auch wenn die Messe abgesagt wurde. Trotzdem bleibt für Dich ein Minus.
Wegfall der Geschäftsgrundlage
Der Gast kann in aller Regel auch nicht damit argumentieren, dass die Geschäftsgrundlage für die Beherbergung weggefallen sei, sich also auf Paragraph 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen. Dafür hätten beide Seiten, also der Gast und das Hotel, die Messe zur Grundlage des Vertrags machen müssen.
Stornierte F&B Leistungen
Hier kannst Du grundsätzlich ebenfalls darauf bestehen, dass die vereinbarten Kosten – abzüglich der ersparten Aufwendungen – gezahlt werden. Maßgeblich hierfür sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Deines Hauses.
Abgesagte Firmenevents
Eine Firma wollte an einem Abend in Deinem Haus feiern und hatte dafür ein ausgefallenes Buffet für 200 Personen geordert. Wegen des Coronavirus storniert nun diese Firma die Veranstaltung. In dem Fall solltest Du genau den Vertrag prüfen. „Üblicherweise kann bei einer vorherigen Vereinbarung über Art und Anzahl der Speisen der Endpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet werden“, heißt es dazu in einem Informationsblatt vom Bundesverband DEHOGA und dem Hotelverband Deutschland (IHA).
Infos zum Thema No-Shows in der Gastronomie findest Du hier.
Mögliche Kulanzregelung
Du solltest für Dich abwägen, ob Du in der Coronavirus-Krise gegenüber dem ein oder anderen Gast auf Zahlung bestehst oder ob Du ihm aus Kulanz (Stichwort Kundenbindung!) die Möglichkeit gibst, umzubuchen.
Desinfizieren, desinfizieren und nochmal desinfizieren
Klar, absolute Hygiene hat in der Branche seit eh und je oberste Priorität. Aber es geht immer noch ein bisschen mehr. Instruiere Dein Reinigungspersonal, dass alle Hotelzimmer, die Lobby, Dein Restaurant und alle anderen öffentlichen Bereiche neben der regulären Reinigung täglich auch gründlich desinfiziert werden. Vergiss außerdem nicht, die Zimmerschlüssel regelmäßig desinfizieren zu lassen.
Zusätzlich kannst Du Deinen Mitarbeitern noch kleine Fläschchen mitgeben, die sie ständig dabei haben, damit sie je nach Bedarf überall desinfizieren können.
Wichtig: Mach es in diesen Coronavirus-Zeiten publik, dass Desinfektionen in Deinem Haus großgeschrieben wird, zum Beispiel durch entsprechende Hinweise in der Lobby. Das beruhigt die Gäste. Und auch Dein Team.