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Spektakuläre Gerichtsurteile in der Gastronomie

  • Posted on 12. Februar 202012. Februar 2020
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Falsch gebratene Hackbällchen oder bissige Kunden: Es gibt Fälle, die so skurril sind, dass sie in die Geschichte eingehen.

Ob Diebstahl, Mord oder Drogenmissbrauch: Vor Gericht landen täglich jede Menge Klagen. Doch nicht immer geht es dabei um Leben oder Tod: Manchmal müssen sich die Gerichte der Welt auch um besonders kuriose Angelegenheiten kümmern. Auch aus der Gastronomie kommen so einige Fälle, über die man nur schmunzeln kann. Eine Auswahl.

Hackbällchen im Seniorenheim

Man nehme einen Koch, der mehrfach vom Speiseplan abweicht und heraus kommt eine Klage gegen dessen Kündigung. Aber von vorne: Ein Koch hatte es sich erlaubt, in einem Seniorenheim Hackbällchen zu dünsten, statt sie zu braten. Dieses Vergehen kostete ihn den Arbeitsplatz. Zuvor wurde er abgemahnt, weil er bereits mehrfach vom Speiseplan abgewichen ist. Einmal gab es Wirsing, anstatt von Erbsen und Möhrengemüse und ein anderes Mal Kartoffelsalat mit Ei, statt mit Speck. Eine Frechheit! Das Gericht stimmte dem Koch übrigens zu: Ihm wurde zu Unrecht gekündigt (Az: 3 Sa 1713/05). Und so musste das Seniorenheim den ungehörigen Koch wieder einstellen.

Artischocken mit Folgen

Artischocken sind nicht jedermanns Sache. Doch dass es das Gemüse bis vors Gericht schafft, damit hätte wohl keiner gerechnet. Der Fall: Ein Doktor bestellte in einem Restaurant in Miami vom Spezialmenü gegrillte Artischocken – und verspeiste sie im Ganzen. Dass man die zähen Blätter lieber nicht essen sollte, wusste der Gast nicht. Er landete mit starken Bauchschmerzen im Krankenhaus und verklagte das Restaurant. Schließlich habe man ihm nicht deutlich erklärt, wie die Artischocken richtig zu essen seien. Dieser Fall wirft Gastronomen eine wichtige Frage auf: Ob man seine Gäste in Zukunft lieber auch darauf hinweist, dass die Knochen im Gänsebraten nicht zum Verzehr gedacht sind?

Vorsicht, bissig!

Autsch! Bei dieser merkwürdigen Klage aus Gelsenkirchen biss ein Kunde beherzt zu. Aber nicht in seine Mahlzeit, sondern in den Zeh der Kellnerin. Zuvor hatte er aus Versehen Bier über ihre Füße geschüttet. Nun wollte er das Bier ablecken – und biss stattdessen ordentlich zu. Die Wunde entzündete sich und die Frau konnte zehn Tage lang nicht arbeiten. Sie verklagte den Übeltäter auf Schmerzensgeld und erhielt 400 Euro (32 C 672/04). Auch Kunden können also bissig sein.

Auf die Länge kommt es an

Aus den USA stammen bekanntlich die schrägsten Klagen. Eine besonders berühmte betrifft die Sandwich-Kette Subway: Nach einer Sammelklage mussten die Mitarbeiter der Fast-Food-Kette stets ein Maßband parat haben. Warum? Subway hatte mit „Five Dollars for a footlong“ geworben, also fünf Dollar für eine Fußlänge (das entspricht etwa 30 Zentimetern). Die Kunden der Fast-Food-Kette wollten genau diese Länge haben – und konnten durchsetzen, dass die Mitarbeiter auf Wunsch die exakte Länge nachweisen mussten. Die Amerikaner scheinen es bei ihren Brötchen ganz genau zu nehmen.

Auf der Jagd

Ein Restaurantbesuch mit Folgen hatte auch dieses Ehepaar: Der Mann biss nichtsahnend in ein Wildhasenfilet und stieß dabei auf etwas Seltsames: eine Schrotkugel. Eine teure Zahnarztbehandlung später klagte er auf Schmerzensgeld und Schadensersatz – und bekam Recht (Az.: 1 C 397/99). Doch der Restaurantbetreiber musste die entstandenen Kosten nur zu 75 Prozent übernehmen. Die erstaunliche Argumentation des Amtsgerichts Waldkirch: Zwar müssten gerade wildlebende Tiere bei der Zubereitung mit besonderer Sorgfalt auf Fremdkörper untersucht werden, aber auch dem Gast sollte klar sein, dass Wildgerichte Schrotkugeln enthalten können.

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