Die Würfel sind gefallen: Ab 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde, ein Jahr später folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro. Für die Hotellerie und Gastronomie bedeutet diese zweistufige Anhebung eine große Herausforderung in den kommenden Jahren. In diesem Beitrag erfährst du, was konkret auf deinen Betrieb zukommt und wie du dich optimal vorbereiten kannst.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Aktuelle Entwicklung:
- 1. Januar 2026: Mindestlohn steigt von 12,82 Euro auf 13,90 Euro (+8,4 %)
- 1. Januar 2027: Weitere Erhöhung auf 14,60 Euro (+5,0 %)
- Gesamtsteigerung: 13,9 % innerhalb von zwei Jahren
Für Vollzeitbeschäftigte (40-Stunden-Woche) bedeutet das:
- Ab 2026: Monatliches Brutto-Mindesteinkommen von 2.409,33 Euro
- Ab 2027: Monatliches Brutto-Mindesteinkommen von 2.530,67 Euro
- Jährliche Mehrbelastung Bruttolohnkosten pro Vollzeitkraft: bis zu 3.700 Euro brutto (seit 2025)
Diese Erhöhungen stellen die höchsten prozentualen Anstiege dar, die die Mindestlohnkommission jemals beschlossen hat – übertroffen nur durch die politische Anhebung von 10,45 auf 12,00 Euro im Jahr 2022.
Auswirkungen auf die Minijob-Grenze
Die Minijob-Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Das bedeutet:
- Ab 1. Januar 2026: Obergrenze steigt auf 603 Euro monatlich
- Ab 1. Januar 2027: Obergrenze steigt auf 633 Euro monatlich
Wichtig für deine Planung: Minijobber können weiterhin 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeiten, ohne dass das Beschäftigungsverhältnis versicherungspflichtig wird. Diese Koppelung war eine langjährige Forderung des DEHOGA und sichert die Flexibilität für beide Seiten.
Konkrete Auswirkungen auf Betriebe:
1. Tarifverträge werden überholt
Besonders kritisch: Bereits im Jahr 2026 werden acht gültige regionale Tarifverträge im Gastgewerbe durch den Mindestlohn überholt und teilweise außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass der Mindestlohn für ungelernte Kräfte teilweise über dem unteren Tarifniveau liegt – mit erheblichen Folgen für das gesamte Lohngefüge.
2. Verschiebung des Lohngefüges
Die Erhöhung des Einstiegslohns zieht unweigerlich eine Anpassung der gesamten Gehaltsstruktur nach sich. Gelernte Fachkräfte werden zu Recht eine entsprechende Anpassung ihrer Vergütung einfordern, um den Abstand zum Mindestlohn zu wahren.
3. Nettoeinkommen der Beschäftigten
Wichtiger Hinweis für die Kommunikation mit deinen Mitarbeitenden: Die Bruttolohnerhöhung führt nicht 1:1 zu höherem Nettoeinkommen. Ein erheblicher Teil wird durch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge absorbiert. Bei stabilen Beitragssätzen steigen die monatlichen Sozialabgaben für einen kinderlosen Vollzeitbeschäftigten von aktuell 481 Euro auf deutlich höhere Beträge.
4. Dokumentationspflicht verschärft beachten
In der Gastronomie gilt eine besondere Dokumentationspflicht für Arbeitszeiten. Bei Mindestlohnkontrollen durch den Zoll drohen:
- Bußgelder bis zu 500.000 Euro bei Verstößen
- Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
- Strafrechtliche Folgen nach § 266a StGB (Vorenthalten von Arbeitsentgelt)
Für die korrekte Dokumentation ist ausschließlich der Arbeitgeber verantwortlich – nicht die Beschäftigten.
So bereitest du dich optimal vor:
1. Finanzplanung aktualisieren
Sofortmaßnahmen:
- Kalkuliere die konkreten Mehrkosten für deinen Betrieb
- Berücksichtige nicht nur die Mindestlohnerhöhung, sondern auch notwendige Anpassungen im gesamten Lohngefüge
- Plane die Kostensteigerungen über zwei Jahre ein (2026 und 2027)
- Prüfe deine Liquiditätsreserven
Nutze zum Beispiel Mindestlohn-Rechner, um die Auswirkungen auf verschiedene Arbeitszeitmodelle durchzuspielen.
2. Arbeitsverträge und Beschäftigungsverhältnisse prüfen
- Minijobber: Prüfe, ob Beschäftigte durch die neue Grenze weiterhin unter der Minijobgrenze bleiben oder ob Anpassungen notwendig sind
- Grenzfälle: Bei Beschäftigten knapp über der alten Grenze könnte durch die neue Regelung ein Minijob entstehen – entscheide bewusst, ob eine Ummeldung oder Anpassung der Stunden/des Stundenlohns sinnvoller ist
- Vertragliche Vereinbarungen: Überprüfe alle bestehenden Arbeitsverträge auf Anpassungsbedarf
3. Preisgestaltung überdenken
Die erhöhten Personalkosten müssen letztendlich erwirtschaftet werden. Dabei gilt:
- Kalkuliere transparent und realistisch
- Kommuniziere Preisanpassungen offen gegenüber deinen Gästen
- Prüfe, welche Gerichte oder Services besonders personalintensiv sind
- Optimiere deine Speisekarte unter Kostengesichtspunkten
4. Effizienz steigern
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Prozesse zu hinterfragen:
- Digitalisierung von Bestell- und Kassensystemen
- Optimierung der Arbeitsabläufe
- Einsatz von Selbstbedienungselementen wo sinnvoll
- Schulung der Mitarbeitenden für höhere Produktivität
Jetzt handeln, nicht abwarten
- Kalkuliere die konkreten Mehrkosten für deinen Betrieb
- Prüfe alle Beschäftigungsverhältnisse und passe die Verträge an
- Überdenke deine Preisgestaltung und Prozesse
- Nutze Verbandsarbeit, um politische Entlastungen einzufordern
- Dokumentiere Arbeitszeiten lückenlos
- Bleib im Dialog mit deinen Mitarbeitenden







